„Zweitmeinungen“ für Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen

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„Zweitmeinungen“ für Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen

Die Vielzahl der positiven Einschätzungen der Praxis auf den Online-Bewertungsportalen und die Weiterempfehlungen durch unsere Patienten führten und führen u.a. dazu, dass wir von Patienten aufgesucht werden, welche uns um sogenannte "Zweitmeinungen", also um Einschätzungen und Bewertungen von erfolgten oder auch von geplanten zahnärztlichen Versorgungen ihrer behandelnden Zahnärzte bis hin zur Überprüfung von Heil- und Kostenplänen und Rechnungslegungen bitten.

Die Häufung dieser Konsultationen mit dem Wunsch nach einer Zweitmeinung und der Umstand, dass diese sog. Zweitmeinungen nicht Bestandteil der Vertragszahnärztlichen Leistungen erfordern eine praxisinterne Neuregelung.

Bei dem Wunsch bezüglich von Zweitmeinungen bitten wir gesetzlich versicherte Patienten sich zukünftig vertrauensvoll an die jeweilige Krankenkasse zu wenden. Außerdem steht den gesetzlich versicherten Patienten auch die Beratungsstelle bei den jeweiligen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass für Patienten der gesetzlichen Krankenkassen keine Beratungen im Sinne von Zweitmeinungen mehr erfolgen können.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Patienten der Gesetzlichen Krankenversicherungen, welche eine Beratung auf privatärztlicher Basis wünschen und natürlich Patienten der Privaten Krankenversicherungen.